AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Anders lautende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, ansonsten sind sie unverbindlich.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für alle zukünftigen Geschäfte in der jeweils aktuellen Form mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Die aktuelle Fassung ist unter www.ligatexx.de einsehbar.
§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ( einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie den zwischen ihr geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Ligatexx -Alles mit Druck P.Hillbrecht/ B.Griese GbR (Neuenrade)
§ 3 Angebot und Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle Angebote gelten nur bei sofortiger Zusage und anschließender schriftlicher Bestätigung. Alle Angebotswerte sind nur ungefähr anzusehen, sofern nicht bestimmte Eigenschaften gesondert schriftlich garantiert werden. Dies gilt auch bezüglich der Höchst- und Mindestgrenzen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere Preise Nettopreise ab Werk ausschließlich Versand- und Verpackungskosten.
§ 4 Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers/ Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Versendung an den Besteller/ Käufer spätestens mit Verlassen des Werks oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller/ Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt.
§ 5 Lieferzeit
1. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die von uns angegebenen Lieferzeiten setzen die Klärung aller technischen Fragen voraus. Der Besteller/ Käufer muss zudem die ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Käufer/ Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit dem Zeitpunkt des Annahme- oder Schuldverzuges auf den Käufer/ Besteller über.
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung während der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir informieren im Falle der Nichtverfügbarkeit der Lieferung den Käufer/ Besteller unverzüglich und erstatten die Gegenleistung des Vertragspartners unverzüglich.